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03.11.2023

Türkisches Kurzzeitmietgesetz: Was Sie wissen müssen

Die Türkei hat kürzlich Änderungen am Gesetz über die kurzfristige Vermietung von Wohnimmobilien für touristische Zwecke eingeführt. Diese Änderungen bringen wichtige Vorschriften mit sich, die sowohl Auswirkungen auf Immobilienbesitzer als auch auf diejenigen haben, die Unterkünfte für kurze Aufenthalte mieten möchten. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten: 1. Genehmigung und Lizenzierung: Vor Abschluss eines Mietvertrags für touristische Zwecke müssen die Eigentümer eine Sondergenehmigung vom Ministerium für Kultur und Tourismus einholen und die entsprechende Lizenz einholen. 2. Anzeige der vom Ministerium ausgestellten Beschilderung: Für Wohnimmobilien, die für touristische Zwecke vermietet werden, ist es obligatorisch, am Eingang ein spezielles Schild anzubringen, das vom Ministerium für Kultur und Tourismus ausgestellt wurde. Dieses Zeichen dient als eindeutiger Indikator für den Status der Immobilie. 3. Einstimmige Zustimmung zur Lizenzierung: Die Erlangung einer Lizenz für kurzfristige Vermietungstätigkeiten erfordert die einstimmige Zustimmung aller Eigentümer des Gebäudes, in dem sich die Räumlichkeiten befinden. Diese Anforderung stellt sicher, dass sich alle Miteigentümer über die Nutzung der Immobilie für Kurzzeitmieten einig sind. 4. Ausnahme für komplexe Charter: Wenn in der Charta einer Wohnanlage ausdrücklich kurzfristige Vermietungstätigkeiten angegeben sind, ist keine separate Lizenz erforderlich. Diese Bestimmung war bisher keine Voraussetzung, kann aber jetzt, insbesondere in älteren Wohnanlagen, mit Zustimmung von 4/5 aller Eigentümer hinzugefügt werden. 5. Anwendung auf bestimmte Gebäude: Bei Wohnanlagen, die aus mehreren Gebäuden bestehen, gilt diese Regelung ausschließlich für das Gebäude, in dem Unterkünfte für touristische Zwecke vermietet werden. In neuen Komplexen, in denen mindestens eine TAPU (Eigentumsurkunde) ausgestellt wurde, müssen neue Eigentümer die Zustimmung der Eigentümer einholen oder die Charta mit Zustimmung von mindestens 80% der Eigentümer ändern. 6. Ministeriumsinspektionen: Das Ministerium ist befugt, Inspektionen von Gebäuden durchzuführen used für Kurzzeitmieten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten. 7. Ausnahme für Langzeitmieten: Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als hundert Tagen unterliegen diesem Gesetz nicht. Es zielt speziell auf kurzfristige Vermietungen ab. 8. Infrastrukturanforderungen: Die spezifischen Infrastrukturanforderungen für Wohnanlagen, die für Kurzzeitmieten geeignet sind, werden noch geklärt, was auf weitere Entwicklungen in diesem Bereich hinweist. Diese Gesetzesänderungen zielen darauf ab, den Kurzzeitmietmarkt in der Türkei zu regulieren, Richtlinien für Immobilienbesitzer bereitzustellen und die Qualität und Sicherheit von Unterkünften zu gewährleisten, die Touristen angeboten werden. Wenn Sie an Kurzzeitmieten in der Türkei beteiligt sind oder diese in Betracht ziehen, ist es wichtig, diese neuen Vorschriften zu verstehen und einzuhalten.
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