Das Gesetz über kurzfristige Vermietungen in der Türkei: Was Sie wissen müssen
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18.8.2025

Die Türkei hat kürzlich Änderungen an dem Gesetz vorgenommen, das kurzfristige Vermietungen von Wohnimmobilien zu touristischen Zwecken regelt. Diese Änderungen bringen wichtige Vorschriften mit sich, die sowohl für Immobilieneigentümer als auch für Personen, die Unterkünfte für kurze Aufenthalte mieten möchten, von Bedeutung sind. Hier sind die wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten:
1. Genehmigung und Lizenzierung: Vor Abschluss eines Mietvertrags zu touristischen Zwecken müssen Immobilieneigentümer eine spezielle Genehmigung vom Ministerium für Kultur und Tourismus einholen und die entsprechende Lizenz beantragen.
2. Ausstellung von Ministeriumsschildern: Für Wohnimmobilien, die zu touristischen Zwecken vermietet werden, ist es Pflicht, ein spezielles Schild am Eingang anzubringen, das vom Ministerium für Kultur und Tourismus ausgestellt wurde. Dieses Schild dient als deutlicher Hinweis auf den Status der Immobilie.
3. Einstimmige Zustimmung zur Lizenzierung: Der Erwerb einer Lizenz für kurzfristige Vermietungen erfordert die einstimmige Zustimmung aller Eigentümer des Gebäudes, in dem sich die Räumlichkeiten befinden. Diese Anforderung sorgt dafür, dass alle Miteigentümer mit der Nutzung der Immobilie für kurzfristige Vermietungen einverstanden sind.
4. Ausnahme für Gemeinschaftscharter: Wenn kurzfristige Vermietungen ausdrücklich in der Satzung eines Wohnkomplexes festgelegt sind, ist keine separate Lizenz erforderlich. Diese Bestimmung war zuvor keine Anforderung, kann aber jetzt mit der Zustimmung von 4/5 aller Eigentümer, insbesondere in älteren Wohnanlagen, hinzugefügt werden.
5. Anwendung auf spezifische Gebäude: Für Wohnanlagen, die aus mehreren Gebäuden bestehen, gilt diese Vorschrift ausschließlich für das Gebäude, in dem die Unterkünfte zu touristischen Zwecken vermietet werden. In neuen Komplexen, in denen mindestens ein TAPU (Eigentumsurkunde) ausgestellt wurde, müssen neue Eigentümer die Zustimmung der anderen Eigentümer einholen oder die Satzung mit der Zustimmung von mindestens 80 % der Eigentümer ändern.
6. Ministeriumsinspektionen: Das Ministerium hat die Befugnis, Inspektionen von Gebäuden durchzuführen, die für kurzfristige Vermietungen genutzt werden, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
7. Ausnahme für langfristige Vermietungen: Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einhundert Tagen unterliegen diesem Gesetz nicht. Es richtet sich speziell gegen kurzfristige Vermietungen.
8. Infrastrukturanforderungen: Die spezifischen Infrastrukturanforderungen für Wohnanlagen, die für kurzfristige Vermietungen geeignet sind, werden derzeit noch geklärt, was auf weitere Entwicklungen in diesem Bereich hinweist.
Diese gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, den Markt für kurzfristige Vermietungen in der Türkei zu regulieren, Richtlinien für Immobilieneigentümer bereitzustellen und die Qualität sowie die Sicherheit der von Touristen angebotenen Unterkünfte zu gewährleisten. Wenn Sie in kurzfristige Vermietungen in der Türkei involviert sind oder über die Möglichkeit nachdenken, sollten Sie diese neuen Vorschriften verstehen und einhalten.
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