Das Gesetz zu Kurzzeitvermietungen in der Türkei: Was Sie wissen müssen
7.5.2026

Die Türkei hat kürzlich Änderungen des Gesetzes eingeführt, das die Kurzzeitvermietung von Wohnraum zu touristischen Zwecken regelt. Diese Anpassungen bringen wesentliche Vorgaben mit sich, die sowohl Eigentümer als auch Mieter auf Kurzzeitbasis betreffen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
1. Erlaubnis und Lizenzierung: Bevor ein Mietvertrag zu touristischen Zwecken abgeschlossen wird, müssen Eigentümer eine spezielle Genehmigung beim Ministerium für Kultur und Tourismus einholen und die entsprechende Lizenz erhalten.
2. Anbringung ministerieller Kennzeichnung: Bei zu touristischen Zwecken vermieteten Wohnobjekten ist es verpflichtend, am Eingang ein vom Ministerium für Kultur und Tourismus ausgestelltes Schild anzubringen. Dieses Schild weist klar den Status der Unterkunft aus.
3. Einstimmige Zustimmung für die Lizenzierung: Für die Erteilung einer Lizenz zur Kurzzeitvermietung ist die einstimmige Zustimmung aller Eigentümer des Gebäudes erforderlich, in dem sich die Räume befinden. Diese Regelung stellt sicher, dass alle Miteigentümer der Nutzung zustimmen.
4. Ausnahme bei expliziter Regelung in der Wohnungs-Satzung: Ist die Kurzzeitvermietung ausdrücklich in der Satzung einer Wohnanlage festgelegt, ist keine gesonderte Lizenz erforderlich. Diese Bestimmung war zuvor nicht vorgeschrieben, kann jetzt aber insbesondere in älteren Wohnanlagen mit der Zustimmung von 4/5 aller Eigentümer ergänzt werden.
5. Anwendung auf einzelne Gebäude: Bei Anlagegebäuden mit mehreren Gebäuden gilt diese Regelung ausschließlich für das Gebäude, in dem Unterkünfte zu touristischen Zwecken vermietet werden. In neuen Anlagen, bei denen mindestens eine TAPU (Eigentumsurkunde) ausgestellt wurde, müssen neue Eigentümer die Zustimmung der Eigentümer einholen oder die Satzung mit der Zustimmung von mindestens 80% der Eigentümer ändern.
6. Inspektionen durch das Ministerium: Das Ministerium ist befugt, Kontrollen bei Gebäuden durchzuführen, die für Kurzzeitvermietungen genutzt werden, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
7. Ausnahmeregelung für Langzeitmieten: Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als hundert Tagen unterliegen nicht diesem Gesetz. Es richtet sich ausdrücklich an Kurzzeitvermietungen.
8. Infrastruktur-Anforderungen: Die konkreten infrastrukturellen Anforderungen an Wohnanlagen, die für Kurzzeitvermietungen geeignet sind, werden noch präzisiert, was auf weitere Entwicklungen in diesem Bereich hinweist.
Diese Gesetzesänderungen zielen darauf ab, den Markt für Kurzzeitvermietungen in der Türkei zu regeln, Eigentümern Orientierung zu geben und die Qualität sowie Sicherheit der touristisch angebotenen Unterkünfte zu gewährleisten. Wenn Sie in Kurzzeitvermietungen in der Türkei tätig sind oder dies planen, ist es wichtig, diese neuen Vorschriften zu kennen und einzuhalten.
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