Türkei verschärft Maßnahmen gegen Preismanipulation bei Gebrauchtwagen: Neue Geldstrafe eingeführt
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18.8.2025

Ab dem 1. November 2023 tritt in der Türkei ein bedeutender Erlass in Kraft, der sich an Personen richtet, die ungenaue Informationen beim Verkauf von Gebrauchtwagen bereitstellen. Unter dieser neuen Regelung können diejenigen, die Anzeigen mit irreführenden Details posten, mit Geldstrafen von bis zu 100.000 TL (entspricht fast 3.500 €) rechnen.
Was genau umfasst "falsche Informationen"?
Primär sind zwei wesentliche Aspekte betroffen:
- Überteuerung: Anzeigen, die den Verkaufspreis eines Gebrauchtwagens im Vergleich zum Marktwert erheblich übertreiben, werden genau überprüft.
- Falsche "Eigentümer"-Ansprüche: Angebote, die behaupten, "vom Eigentümer" zu sein, obwohl sie in Wirklichkeit von Maklern oder Vermittlern eingestellt werden, werden ebenfalls untersucht.
Es ist erwähnenswert, dass der Begriff "Eigentümer" über den unmittelbaren Autobesitzer hinausgeht; er kann auch nahe Verwandte wie Eltern, Kinder oder Geschwister einschließen, sofern diese die entsprechende Vollmacht zum Verkauf des Fahrzeugs besitzen. In Fällen, in denen das Auto offiziell zur Weiterveräußerung an Makler übergeben wurde, dürfen auch diese Anzeigen schalten, wobei klar angegeben werden muss, welche Rolle sie dabei übernehmen.
Diese Regelungen beschränken sich nicht nur auf den Gebrauchtwagenmarkt; sie gelten auch für Verkäufer von Immobilien.
Interessanterweise wird die Verantwortung für die Sicherstellung der Genauigkeit der Informationen ab dem 1. November von den Einzelpersonen auf die Werbeplattformen selbst übertragen. Dieses Umdenken zielt darauf ab, diese Plattformen für die Überprüfung der Legitimität von Angeboten verantwortlich zu machen und somit irreführende Praktiken auf dem Markt einzudämmen.
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