Die Russen haben zahlreiche Geschäfte in Spanien getätigt. Aber wie?
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5.8.2025

Laut der Vereinigung spanischer Notare haben Bürger der Russischen Föderation in der ersten Jahreshälfte 2023 2.200 Objekte im Land erworben – ein Anstieg von 50 % im Vergleich zum Vorjahr.
Einige Transaktionen werden von Inhabern von Aufenthaltserlaubnissen durchgeführt – sie haben keine Probleme, nach Spanien einzureisen und ein Konto in der EU mit einer Grenze von 100.000 € zu führen.
So funktioniert der Prozess in der Praxis. Victoria Kutuzova (SunnierHomes) kommentiert:
Es gibt kein Gesetz in Spanien, das russischen Staatsbürgern den Kauf von Immobilien verbietet.
Es gibt jedoch Nuancen bei der Überweisung von Geldern: Das Geld wird vom Konto des Investors auf das Konto des Verkäufers überwiesen. Die Mittel stammen aus Konten, die von Investoren in Drittländern – Kasachstan, Armenien, Georgien – eröffnet wurden.
Die Bank muss die Herkunft der Mittel erklären: Dokumente vorlegen, die das Einkommen bestätigen. Zum Beispiel eine Bescheinigung des Arbeitgebers und die 2NDFL für die Jahre 2022-2023 oder Steuererklärungen.
Die meisten spanischen Banken eröffnen keine Konten für Russen. Ein erfolgreiches Beispiel ist die BBVA-Bank. Diese Konten sind jedoch spezielle Konten für den Immobilienkauf mit einem bezahlten Reservierungsvertrag und Dokumenten, die durch einen vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt wurden.
Solche Konten haben weiterhin eine Sanktionierungsgrenze von 100.000 €. Diese Summe kann nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis abgehoben werden – in der Regel geschieht dies innerhalb von 5 Werktagen nach Einreichung der entsprechenden Dokumente.
Im Grunde beantragen Russen eine Aufenthaltserlaubnis auf Grundlage finanzieller Unabhängigkeit. Die Bedingungen des Programms stellen keine strengen Anforderungen an die Immobilie – sie kann entweder im Eigentum eines Ausländers stehen oder langfristig gemietet sein. Der Inhaber des Status kann weiterhin Steuerresident seines eigenen Landes bleiben. Um die Karte zu verlängern, muss man jedoch nach wie vor 183 Tage in Spanien verbringen.
Das Goldene Visum-Programm ist weiterhin in Kraft. Um es zu erhalten, müssen Unterlagen während des Aufenthalts in Spanien eingereicht werden. Eine solche Aufenthaltserlaubnis kann nur beantragt werden, nachdem eine oder mehrere Immobilien im Wert von mindestens 500.000 € (ohne Steuern) erworben wurden und der Investor im Eigentümerregister „erscheint“. Diese Registrierung dauert je nach Region 1 bis 3 Monate. Danach wird innerhalb von 14 Tagen eine Entscheidung über die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis getroffen.
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