So gründen Sie ein Unternehmen in Ungarn
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5.8.2025

Der Inhalt des Artikels:
- Staatliche Unterstützung für Unternehmen
- Vergünstigte Bedingungen für Unternehmer
- Entwicklung des Unternehmens: Vorteile
- Unternehmensarten, die in Ungarn gegründet werden können
- Eine Unternehmensgründung = Aufenthaltserlaubnis in Ungarn
Jeder kennt heutzutage das beliebte Rubik's Cube-Rätsel. Die meisten Menschen wissen, dass dieses Spielzeug nach dem Nachnamen seines Schöpfers, Rubik, benannt ist. Viele wissen jedoch nicht, dass Erne Rubik ein ungarischer Professor und Architekturdozent ist. Ungarn kann zudem stolz auf mindestens 13 Nobelpreisträger sein. Übrigens wurde auch der erste Kugelschreiber in diesem Land erfunden.
Im Gegensatz zu den Küstenländern der Balkanhalbinsel betrachten viele Touristen Ungarn nicht als maritime Nation, sondern als ein Land, das reich an Thermalquellen ist, und besuchen gerne den größten See in Mittel- und Westeuropa. Diese Tatsache ermöglicht es, hier ein recht profitables Geschäft in verschiedenen Bereichen zu eröffnen.
Insgesamt gibt es eine Reihe von Vorteilen für Unternehmer in Ungarn:
- Schnelle und einfache Registrierung (in 4-5 Arbeitstagen);
- Niedrige Unternehmenssteuer – 9 %;
- Doppelbesteuerungsabkommen wurden mit 65 Ländern geschlossen;
- Die Möglichkeit, ein bestehendes Unternehmen im Land zu kaufen;
- Hohe internationale Reputation;
- Erhalt einer Steuernummer sofort bei der Registrierung (im Gegensatz zu den meisten EU-Ländern);
- Online-Registrierung ist möglich, d.h. es ist nicht notwendig, sich zu diesem Zeitpunkt im Land zu befinden;
- Im Vergleich zu den meisten EU-Ländern hat Ungarn niedrige Kosten für Miete und Kauf von Büro- und Lagerflächen;
- Die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und anschließend eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.
Der Gründer eines Unternehmens in Ungarn kann unabhängig von seiner Staatsbürgerschaft staatliche Zuschüsse und Förderungen erhalten. So sind Unternehmen, die im Hotelgewerbe, in der Weinproduktion, bei Reisebüros sowie in der Kunstbranche tätig sind, für eine vereinfachte Besteuerung berechtigt. Zudem können die besten Geschäftsideen vollkommen staatlich gefördert werden. Das staatliche Förderprogramm sieht auch Zuschüsse (ca. 5.000 Euro) für Unternehmer vor, die in einkommensschwachen Regionen tätig sind und lokale Arbeitskräfte einstellen. Die bürokratischen Verfahren haben sich ebenfalls erheblich vereinfacht: In Ungarn werden pan-europäische Geschäftsstandards aktiv umgesetzt, was die Gründung neuer Unternehmen erleichtert. Vor allem Ausländer gründen Unternehmen in den Bereichen IT-Technologien, Logistik, Tourismus sowie der Produktion von Industrie- und Nahrungsmitteln. Ein großes Augenmerk liegt in Ungarn auf der Weinproduktion, die viele Unternehmer für ihr Geschäft in Betracht ziehen. Ungarische Weine sind weltweit bekannt und wurden historisch sogar vor den berühmten französischen Marken produziert.
Ein weiterer wichtiger Faktor für viele Unternehmer ist die Möglichkeit, ihr Geschäft in das ungarische Staatsgebiet zu verlagern. Angesichts der harten westlichen Sanktionen ist dies eine Gelegenheit, die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens zu wahren. Das Land hat ein spezielles IP-Box-Steuerregime, das Folgendes vorsieht:
50 % der Einkünfte, die als Lizenzgebühren qualifiziert werden, können bei der Berechnung des zu versteuernden Gewinns angerechnet werden.
Abschreibungen können als zusätzliche Abzüge von der Einkommenssteuer berücksichtigt werden, und zwar in Bezug auf die Kosten von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.
Es fällt keine Steuer auf Einkünfte aus Lizenzgebühren an, die bei der Veräußertung von geistigem Eigentum außerhalb Ungarns erzielt werden, sofern die Einkünfte außerhalb des Landes genutzt werden und der Eigentümer kein ansässiger Steuerpflichtiger ist.
Befreiung von der Kapitalertragssteuer, die bei der Veräußertung von geistigem Eigentum nach 12 Monaten Besitz erzielt wird.
Welche Art von Unternehmen kann in Ungarn gegründet werden?
Bei der Beantwortung dieser Frage sind eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen: die Anzahl der Partner, das Tätigkeitsfeld, die Höhe des Startkapitals sowie die Ziele und Absichten des Unternehmensgründers. Es ist ratsam, sich zu steuerlichen Fragen mit Anwälten zu beraten, um die passende Firmengründung zu wählen.
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Korlátolt Felelősségű Társaság) wird beim wirtschaftlichen Gericht registriert: Ein Gründungsvertrag und die Satzung sind zwingend zu erstellen, und ein Geschäftsführer muss ernannt werden. Bei der Registrierung wird die Hälfte des Stammkapitals sofort eingezahlt. Wenn es nur einen Gründer gibt, muss das gesamte Stammkapital in Höhe von 3 Millionen Forint und kann in Form verschiedener finanzieller Vermögenswerte bereitgestellt werden. Bei der Gründung eines Unternehmens spielt die Staatsbürgerschaft des Gründers keine Rolle, es ist jedoch notwendig, ein Konto bei einer ungarischen Bank zu eröffnen. Diese Gesellschaftsform (Kft) ist in Ungarn am häufigsten, da es keine strengen Anforderungen an die Anzahl der Mitarbeiter gibt. Sie ist sowohl für kleine als auch mittelständische Unternehmen in verschiedenen Branchen geeignet. Ein Nachteil der Kft besteht darin, dass das Unternehmen seine Anteile nicht an der Börse verkaufen kann.
Aktiengesellschaft (Részvénytársaság - Rt) – Das Unternehmen kann beliebig viele Aktionäre haben, einschließlich Nichtansässiger Ungarns. Gleichzeitig werden Wertpapiere (Aktien) für den Gesamtbetrag des Stammkapitals ausgegeben. Eine Aktiengesellschaft kann entweder geschlossen (Zrt) – das Mindeststammkapital beträgt 5 Millionen Forint – oder offen (NyRt) – das Stammkapital beträgt 20 Millionen Forint sein. Zum Zeitpunkt der Unternehmensregistrierung muss etwa 30 % des Stammkapitals eingezahlt werden. Das Firmenkonto muss ebenfalls bei einer ungarischen Bank eröffnet werden, und es muss von einem Vorstand geleitet werden, der aus mindestens 3 Mitgliedern (natürliche Personen) besteht, mit einem Vorsitzenden an der Spitze. Die Stimmen der Eigentümer und ihre Verantwortung gegenüber Dritten sind anteilig gemäß ihren Investitionen verteilt. Die Aktionäre selbst erhalten ihren Anteil am Gewinn in Form von Dividenden. Eine Aktiengesellschaft hat das Recht, ihre Anteile offen zu verkaufen, weshalb diese Art von Unternehmen für große Firmen geeignet ist.
Offene Handelsgesellschaft (Közkereseti Társaság - Kkt) – Das Unternehmen wird beim Schiedsgericht registriert. Dabei müssen mindestens zwei Partner (natürliche oder juristische Personen) sein, unabhängig von ihrem Staatsangehörigkeitsstatus. Die Partner haben gleiche Rechte, und das Stammkapital (die Mindesthöhe ist nicht festgelegt) wird unter den Gesellschaftern verteilt. Die Leitung erfolgt durch die Komplementäre gemäß der Satzung des Unternehmens, und alle Entscheidungen werden auf der Hauptversammlung getroffen, da jeder Teilnehmer der Kkt mit seinem Vermögen für die Verpflichtungen des Unternehmens haftet. Anteile und Pflichten werden gleichmäßig unter allen Teilnehmern verteilt. Wenn einer der Partner seine Anteile an einen Dritten übertragen möchte, muss dieses Anliegen der Hauptversammlung vorgelegt werden. Ein Konto wird auch bei einer ungarischen Bank eröffnet. Diese Gesellschaft kann ihre Geschäftstätigkeit sofort aufnehmen, nachdem die Partner das Startkapital, die Unternehmensform und den Tätigkeitsbereich festgelegt haben.
Kommanditgesellschaft (Betéti Társaság - Bt) – Das Unternehmen wird bei einem freundlichen Gericht registriert und ist ein Handelsunternehmen. Die Gesellschaft muss mindestens zwei Gründer (eine natürliche Person und eine juristische Person sowie Nichtansässige Ungarns) haben. Bei Bts sind die internen Teilnehmer (Komplementäre) für die Verpflichtungen mit ihrem eigenen Vermögen verantwortlich, die Teilnehmer mit beschränkten Rechten haben keine solchen Verpflichtungen. Die Mindesthöhe des Stammkapitals ist nicht festgelegt, liegt jedoch in der Regel zwischen 5.000 und 100.000 Forint (es wird unter allen Gesellschaftern verteilt). Jeder der Bt-Teilnehmer kann der Geschäftsführer des Unternehmens werden. Bei der Entscheidung, Anteile an einen Dritten zu übertragen, wird die Angelegenheit ebenfalls der Hauptversammlung vorgelegt.
Einzelunternehmen (als Selbständiger – Egyéni Vállalkozó oder in der Form eines Unternehmens, das von Egyéni Cég lizenziert ist) – Das Unternehmen wird online über das Staatportal registriert, das die geeignete Besteuerung, das Tätigkeitsfeld angibt und eine notarielle Gründungsurkunde bereitstellt. Der Gründer des Einzelunternehmens trägt persönlich die Verantwortung für die Aktivitäten des Unternehmens mit seinem gesamten Vermögen. In Ungarn eröffnen solche Unternehmen hauptsächlich neu gegründete Unternehmer, deren Ziel es ist, auf den europäischen Markt zu treten. Einzelunternehmer in Ungarn sind hauptsächlich Besitzer von Cafés, Imbissbuden, Friseuren usw. Es ist wichtig, dass zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis ein Einzelunternehmer unter der Lizenz von Egyéni Cég eröffnet werden muss, es ist nicht möglich, eine Aufenthaltserlaubnis für Selbständige zu erhalten.
Es ist zu beachten, dass es eine Reihe von Vorteilen für die Geschäftseinwanderung nach Ungarn gibt:
- Erstens können Sie durch die Gründung eines ungarischen Unternehmens eine Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von drei Jahren erhalten, mit anschließender Verlängerung;
- Zweitens können Sie in das Land ziehen und mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis dauerhaft leben;
- Drittens, visafreies Reisen in die Schengen-Länder (90 Tage innerhalb von 180 Tagen). Sie können andere europäische Länder gemäß den Vorschriften ihrer Konsulate betreten.
- Viertens erhalten ungarische Unternehmen eine USt-Identifikationsnummer in der Europäischen Union, die den Handel zwischen Unternehmen innerhalb der Commonwealth-Staaten ohne Mehrwertsteuer ermöglicht;
- Fünftens staatliche Unterstützung. So erhalten kleine und mittelständische Unternehmen vergünstigte Kreditzinsen – bis zu 2,6 %. Zudem profitieren sie von einem vereinfachten Steuersystem.
- Sechstens haben die Einwohner Zugang zu hochwertigen medizinischen Dienstleistungen und internationaler Bildung für ihre Kinder. Es ist wichtig, dass die Diplome ungarischer Universitäten in der Europäischen Union, in Großbritannien und in den USA anerkannt sind;
- Siebtens kann der Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach 3 Jahren ständigen Wohnsitz im Land einen Daueraufenthalt beantragen, und nach fünf Jahren kann er die Staatsangehörigkeit beantragen. Und dies eröffnet mögliche visafreie Reisen in 170 Länder, einschließlich Großbritannien, Australien, den USA und Japan.
Trotz aller Vorteile und positiver Aspekte hat die Gründung eines Unternehmens in Ungarn auch eine Reihe von Herausforderungen, die Sie ohne das Wissen um alle Rechte und Gesetze des Landes möglicherweise nicht bewältigen können. Daher empfehlen wir immer, sich bei allen Fragen an zuverlässige Agenturen zu wenden. Dies ermöglicht Ihnen, ein Unternehmen in vollem Einklang mit dem ungarischen Recht zu gründen.
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