Erhalten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilien in ZürichWeltweites Geschäftszentrum mit erstklassigemWohnen und EU-Mobilität

Vorteile des Wohnsitzes
Erlaubnis in der Schweiz
Weltklasse-Finanzzentrum
Zürich beherbergt große Banken, Börsen und Fintech-Innovatoren – Einwohner haben Zugang zu Privatbanken, Risikokapital und internationalen Unternehmenszentralen in einem stabilen regulatorischen Umfeld.
Außergewöhnliche Lebensqualität
Malersiche Promenaden am Limmatfluss, Strände am Zürichsee und ein effizientes öffentliches Verkehrsnetz gewährleisten ein sicheres, gesundes Leben – eingestuft unter den lebenswertesten Städten der Welt.
Hier lesen
Mit einer Schweizer Aufenthaltsgenehmigung können Sie visafrei durch die Schengen-Staaten reisen und Hochgeschwindigkeitszüge nach Genf, Basel, Mailand und München nutzen – ideal für Geschäfts- und Freizeitreisen.
Weltklasse-Finanzzentrum
Zürich beherbergt große Banken, Börsen und Fintech-Innovatoren – Einwohner haben Zugang zu Privatbanken, Risikokapital und internationalen Unternehmenszentralen in einem stabilen regulatorischen Umfeld.
Außergewöhnliche Lebensqualität
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Aufenthalt und Staatsbürgerschaft in Zürich
Warum Menschen Aufenthalt und Staatsbürgerschaft in Zürich anstreben
Die größte Stadt der Schweiz und ihr wirtschaftliches Zentrum, Zürich, zieht globale Bürger an, die eine Aufenthaltsgenehmigung in Zürich suchen, aufgrund ihres unvergleichlichen Zusammenspiels von finanziellen Möglichkeiten, hoher Lebensqualität und strategischer Lage im Herzen Europas. Als Heimat führender globaler Banken – UBS, Credit Suisse – sowie der SIX Swiss Exchange, hat sich Zürich als eines der weltweit bedeutendsten Finanzzentren etabliert. Ein robustes Regulierungsumfeld, politische Stabilität und geschäftsfreundliche Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für ein dynamisches Ökosystem in den Bereichen Private Banking, Vermögensverwaltung und Fintech-Innovation, das wohlhabende Individuen, Unternehmer und internationale Führungskräfte anzieht. Neben der Finanzwelt bietet Zürich ein reichhaltiges kulturelles Angebot: das Kunsthaus, das Opernhaus Zürich, zahlreiche Theater und Musikfestivals sowie die UNESCO-geschützte Altstadt. Die Mehrsprachigkeit – Deutsch, Englisch, Französisch – erleichtert die Integration, während die sicheren Straßen, die hochrangige Gesundheitsversorgung und die erstklassigen Bildungseinrichtungen die Stadt besonders für Familien attraktiv machen. Inhaber einer Zürcher Aufenthaltsgenehmigung profitieren von visa-freiem Reisen in die Schengen-Staaten, was ihnen einen nahtlosen Zugang zu den EU-Märkten und sozialen Verbindungen in ganz Europa ermöglicht. Nach der anfänglichen B-Bewilligung kann die Genehmigung zur C-Bewilligung (unbefristeter Aufenthalt) nach zehn Jahren beantragt werden (fünf Jahre für bestimmte EU-/EFTA-Staatsangehörige), vorausgesetzt, die Integrationskriterien – Sprachkenntnisse auf dem Niveau A2 und gesellschaftliches Engagement – sind erfüllt. Anschließend kann die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragt werden. Die attraktive Kombination aus wirtschaftlicher Stärke, exzellenter Lebensqualität und EU-naher Mobilität verstärkt den Reiz, in Zürich Aufenthalt und Staatsbürgerschaft zu suchen.
Arten von Aufenthaltstiteln und Staatsbürgerschaftsprogrammen
Die bundesstaatlichen und kantonalen Regelungen in Zürich bieten verschiedene Genehmigungskategorien für Nicht-EU-/EFTA-Staatsangehörige:
- B-Bewilligung (Vorübergehender Aufenthalt): Einjährige, verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung für angestellte Personen mit Schweizer Arbeitsverträgen, selbstständige Unternehmer und Personen, die für Pauschalbesteuerungsvereinbarungen in Frage kommen. Erfordert den Nachweis einer Anstellung oder ausreichender Mittel, eine lokale Wohnmöglichkeit und eine Schweizer Krankenversicherung.
- L-Bewilligung (Kurzaufenthalt): Gültig für Verträge von bis zu einem Jahr – häufig bei Projektaufträgen oder Grenzgängern (G-Bewilligung), mit begrenzten Verlängerungen, die an die Dauer des ursprünglichen Vertrags gebunden sind.
- C-Bewilligung (Unbefristeter Aufenthalt): Wird nach zehn Jahren ununterbrochenem Aufenthalt (fünf Jahre für bestimmte EU-/EFTA-Staatsangehörige) verliehen, unter der Voraussetzung der Integration – Deutschkenntnisse (A2-Niveau), kein straffälliger Hintergrund und Respekt vor Schweizer Gesetzen und Normen.
- Pauschalbesteuerungsvereinbarung: Der Kanton Zürich bietet wohlhabenden Personen die Möglichkeit, eine feste Jahressteuer auf der Grundlage der Lebenshaltungskosten anstelle des weltweiten Einkommens zu verhandeln, erfordert jedoch einen Mindestaufenthalt von 90 Tagen pro Jahr und keine Anstellung in der Schweiz.
- Investoren- und Selbstständigenrouten: Kantonale Programme können B-Bewilligungen für bedeutende Investoren – Kapital- oder Immobilieninvestitionen ab CHF 1 Million in Zürcher Projekte – und für selbstständige Unternehmer, die innovative oder arbeitsplatzschaffende Unternehmen gründen, gewähren, vorbehaltlich der Genehmigung durch den Kanton.
- Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung: Nach Erhalt einer C-Bewilligung und Erfüllung der bundesstaatlichen Aufenthaltsanforderungen – insgesamt zehn Jahre, davon drei Jahre in den letzten fünf Jahren – müssen die Kandidaten Integration durch Deutschkenntnisse (B1-Niveau) und staatsbürgerliche Kenntnisse nachweisen, bevor sie durch kommunale, kantonale und bundesstaatliche Genehmigungsprozesse zur Schweizer Staatsbürgerschaft und zum Pass gelangen, wodurch ihnen die volle Mobilität im Schengen-Raum und das Wahlrecht auf nationaler Ebene eröffnet wird.
Anforderungen und Antragsverfahren
Um eine Zürcher B-Bewilligung zu erhalten, sind detaillierte Unterlagen beim Migrationsamt des Kantons Zürich und der zuständigen Gemeinde einzureichen:
- Gültiger Reisepass & Visum: Kopie des Reisepasses und des nationalen Einreisevisums (sofern erforderlich) für die Schweiz und den Schengen-Raum.
- Nachweis von Beschäftigung oder Einkommen: Unterzeichneter Schweizer Arbeitsvertrag, der Rolle, Gehalt und Dauer spezifiziert; oder für nicht Beschäftigte, Kontoauszüge, die ausreichende finanzielle Mittel zur Selbstversorgung nachweisen.
- Nachweis der Unterkunft: Mietvertrag oder Grundbuchauszug in Zürich, der eine geeignete Wohnsituation für den Antragsteller und seine Angehörigen bestätigt.
- Krankenversicherung: Von der Schweiz genehmigte Versicherung (grundlegende KVG/HVG), die ab dem Ankunftsdatum gültig ist; Nachweis der Anmeldung bei einem anerkannten Versicherer.
- Führungszeugnis: Apostillierte Bescheinigung aus dem Herkunftsland, übersetzt ins Deutsche, Französische oder Englische durch einen zertifizierten Übersetzer.
- Antragsformular & Gebühren: Ausgefüllter kantonaler Antrag, biometrische Fotos und Zahlungsnachweis der Genehmigungsgebühren.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4–8 Wochen. Nach Genehmigung muss sich der Antragsteller innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft bei der Gemeinde anmelden, um die Schweizer Aufenthaltskarte abzuholen. Für Verlängerungen müssen aktualisierte Nachweise über fortgesetzte Beschäftigung, finanzielle Stabilität oder pauschale Steuerzahlungen mindestens drei Monate vor Ablauf der Genehmigung eingereicht werden. Die C-Bewilligung kann nach zehn Jahren unterbrochenen Wohnsitz (fünf Jahre für berechtigte EU-/EFTA-Staatsangehörige) beantragt werden, wobei die Bewerber Nachweise über die Integration – Sprachzertifikate und Referenzen – sechs Monate vor Ablauf der B-Bewilligung einreichen müssen.
Rechtsrahmen und Regierungsrichtlinien
Die Programme für Aufenthalt und Staatsbürgerschaft in Zürich sind durch eine Kombination von bundesstaatlichen und kantonalen Gesetzen geregelt:
- Bundesgesetz über Ausländer und Integration (FNIA): Legt nationale Regeln für Zulassung, Genehmigungen, Quoten und Integrationskriterien fest.
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE): Regelt die Verfahrensnormen für Genehmigungsanträge, Verlängerungen und Beschäftigungsbewilligungen.
- Bundesgesetz über die direkte Bundesbesteuerung: Bietet die Grundlagen für Pauschalbesteuerungsvereinbarungen; kantonale Diskretionen bestimmen die Mindestbesteuerungsgrundlage und -rate.
- Steuergesetz des Kantons Zürich: Gibt die lokalen Steuersätze, Verfahrensweisen zur Pauschalverhandlung und besondere Anreizprogramme für Investoren an.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) überwacht die bundesstaatliche Politik und Quoten, während das Migrationsamt des Kantons Zürich und die kommunalen Behörden die Antragsbearbeitung, Integrationsüberprüfungen und die Ausstellung von Aufenthaltskarten verwalten. Die Teilnahme der Schweiz am Schengen-Abkommen ermöglicht es legalen Bewohnern, visa-frei durch 26 europäische Länder für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums zu reisen und erleichtert Geschäfts- und Freizeitreisen auf dem gesamten Kontinent.
Lebensstil, Infrastruktur und langfristige Vorteile
Die Wahl von Zürich für einen Schweizer Aufenthalt eröffnet eine Fülle von Vorteilen:
- Finanziell & Beruflich: Zugang zum globalen Banking, zur Vermögensverwaltung und zu Fintech-Ökosystemen; Networking mit internationalen Organisationen und Hauptsitzen multinationaler Konzerne.
- Gesundheits- & Bildungsversorgung: Universelle Krankenversicherung und erstklassige Kliniken (Universitätsspital Zürich), sowie renommierte Universitäten (ETH Zürich, Universität Zürich) und internationale Schulen mit IB- und bilingualen Programmen.
- Outdoor- & Kulturangebot: Strandpromenaden und Bootsfahrten auf dem Zürichsee; Wanderungen auf den Uetliberg; weltbekannte Museen (Kunsthaus, Landesmuseum); Festivals (Street Parade, Zürich Filmfestival) das ganze Jahr über.
- Öffentlicher Verkehr & Mobilität: Dichte Straßenbahn-, Bus- und S-Bahn-Netze stellen eine Abdeckung in der Stadt und den Vororten sicher; die Schweizer Bundesbahnen verbinden Zürich mit Genf (2,5 Std.), Basel (1 Std.), Mailand (3,5 Std.) und München (4 Std.); der Flughafen Zürich bietet Nonstop-Flüge zu 180 Zielen.
- Immobilien & Steuern: Premium-Immobilien am See und in historischen Stadtteilen gewährleisten zuverlässige Kapitalwertsteigerungen; das Pauschalbesteuerungsregime ermöglicht vermögenden Personen vorhersehbare jährliche Verbindlichkeiten auf Grundlage ausgehandelter Vereinbarungen.
- Sicherheit & Governance: Außergewöhnlich niedrige Kriminalitätsraten; Instrumente der direkten Demokratie ermöglichen es den Bewohnern, kommunale und kantonale Entscheidungen durch Referenden und Initiativen zu beeinflussen, was das bürgerliche Engagement und den gesellschaftlichen Zusammenhalt fördert.
Nach zehn Jahren ununterbrochenen B-Aufenthalts (fünf Jahre für bestimmte EU-/EFTA-Staatsangehörige) können Inhaber C-Bewilligungen beantragen, die unbefristeten Aufenthalt und die Freiheit von Genehmigungsverlängerungen gewähren. Die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung, obwohl selektiv, erkennt die langfristige Integration an und verleiht einen Schweizer Pass, der volle Mobilität im Schengen-Raum, Stimmrechte in Bundesreferenden und konsularischen Schutz im Ausland gewährt.
Wie VelesClub International hilft
VelesClub International bietet maßgeschneiderte End-to-End-Dienstleistungen für Kunden, die Aufenthalt und Staatsbürgerschaft in Zürich anstreben:
- Strategische Eignungsbewertung: Umfassende Analyse von Arbeitsverträgen, Investitionsportfolios und Familienanforderungen zur Empfehlung der optimalen Genehmigungskategorie – B, L, C oder Pauschalbesteuerung.
- Antragskoordination: Wir verwalten die Dokumentensammlung – Verträge, Vermögensnachweise, Strafregisterauszüge, Versicherungsnachweise – kümmern uns um beglaubigte Übersetzungen und reichen Anträge über SEM und kantonale Portale ein.
- Steuerverhandlung & Beratung: Verhandlungen mit den Steuerbehörden von Zürich, um Pauschalvereinbarungen zu strukturieren und abzuschließen, sodass günstige feste jährliche Verbindlichkeiten und die Einhaltung kantonaler Vorschriften gewährleistet sind.
- Integrations- & Umzugshilfe: Unterstützung bei der lokalen Registrierung, der Wohnungsvermittlung in erstklassigen Zürcher Stadtteilen, der Einschreibung in Sprachkurse (Deutsch), der Schulplatzvergabe und der Kontaktaufnahme mit der Gemeinschaft.
- Verlängerungen & Einbürgerungsberatung: Proaktive Überwachung des Ablaufs von Genehmigungen, Vorbereitung von Verlängerungsunterlagen und schrittweise Unterstützung im kommunalen, kantonalen und bundesstaatlichen Einbürgerungsprozess.
- Fortlaufende Compliance: Kontinuierliche Updates zu gesetzlichen Änderungen – Einwanderung, Steuern, Gesundheitsversorgung – und persönliche Beratung zur Sicherstellung eines ununterbrochenen Aufenthalts und optimierter Finanzplanung.
Mit umfassendem Wissen über die Schweiz, strategischen Beziehungen zu den kantonalen Behörden und einer nachgewiesenen Erfolgsbilanz bei Genehmigungen gewährleistet VelesClub International eine nahtlose, effiziente und vollständig personalisierte Reise zur Sicherung von Aufenthaltsgenehmigungen und Verfolgung von Staatsbürgerschaftswegen in Zürich – damit die Kunden in einer der führenden wirtschaftlichen und kulturellen Hauptstädte Europas gedeihen können.