Erhalten Sie eine Aufenthaltsgenehmigung durch Immobilien in ZürichGlobales Wirtschaftszentrum mit hochwertigemWohnen und EU-Mobilität

Vorteile der Aufenthaltsgenehmigung
in der Schweiz
Weltklasse Finanzzentrum
Zürich ist Standort bedeutender Banken, Börsen und innovativer FinTech-Unternehmen. Einwohner profitieren von Private Banking, Wagniskapital und internationalen Unternehmenszentralen in einem stabilen regulatorischen Umfeld.
Ausgezeichnete Lebensqualität
Malerische Promenaden am Limmatfluss, Strände am Zürichsee und effiziente öffentliche Verkehrsmittel sorgen für ein sicheres, gesundes Leben und machen Zürich zu einer der lebenswertesten Städte der Welt.
Hier lesen
Mit einem Schweizer Aufenthaltstitel können Sie ohne Visum durch die Schengen-Länder reisen und Hochgeschwindigkeitszüge nach Genf, Basel, Mailand und München nutzen – ideal für geschäftliche und private Reisen.
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Aufenthalt und Staatsbürgerschaft in Zürich
Warum Menschen Aufenthalt und Staatsbürgerschaft in Zürich suchen
Als größte Stadt der Schweiz und wichtiger Wirtschaftsmotor zieht Zürich globale Bürger an, die ein Aufenthaltsvisum anstreben, dank seiner unübertroffenen Mischung aus finanziellen Möglichkeiten, hoher Lebensqualität und strategischer Lage im Herzen Europas. Als Sitz führender globaler Banken wie UBS und Credit Suisse sowie der SIX Swiss Exchange ist Zürich einer der weltweit bedeutendsten Finanzplätze. Der robuste regulatorische Rahmen, die politische Stabilität und die geschäftsfreundlichen Richtlinien schaffen ein dynamisches Ökosystem für Privatbanken, Vermögensverwaltung und Fintech-Innovation, das wohlhabende Einzelpersonen, Unternehmer und internationale Führungskräfte anzieht. Neben der Finanzwelt bietet Zürich ein reichhaltiges Kulturangebot: das Kunsthaus, das Opernhaus Zürich, zahlreiche Theater und Musikfestivals sowie die UNESCO-geschützte Altstadt. Die Mehrsprachigkeit — Deutsch, Englisch, Französisch — erleichtert die Integration, während die sicheren Straßen der Stadt, die hochrangige Gesundheitsversorgung und die erstklassigen Bildungseinrichtungen sie ideal für Familien machen. Inhaber eines Zürcher Aufenthaltsvisums profitieren von visumfreiem Reisen in den Schengen-Staaten, was einen nahtlosen Zugang zu den EU-Märkten und sozialen Kontakten in Europa ermöglicht. Nach der ersten B-Bewilligung können Antragsteller nach zehn Jahren (fünf Jahre für bestimmte EU/EFTA-Staatsangehörige) einen C-Antrag (dauerhafter Aufenthalt) stellen, vorbehaltlich der Integration — Deutschkenntnisse auf A2-Niveau und gemeinschaftliches Engagement — und anschließend die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen. Die anziehende Kombination aus wirtschaftlicher Stärke, exzellenter Lebensqualität und der Nähe zur EU unterstreicht das Interesse an Aufenthalt und Staatsbürgerschaft in Zürich.
Arten von Aufenthaltsgenehmigungen und Staatsbürgerschaftsprogrammen
Die bundesstaatlichen und kantonalen Regelungen in Zürich bieten mehrere Genehmigungskategorien für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige:
- B-Bewilligung (Temporärer Aufenthalt): Einjährige, verlängerbare Aufenthaltsgenehmigung für angestellte Personen mit Schweizer Arbeitsverträgen, selbstständige Unternehmer und Personen, die für Pauschalbesteuerungsabkommen berechtigt sind. Erfordert Nachweise über Beschäftigung oder ausreichende finanzielle Mittel, lokale Unterkunft und Schweizer Krankenversicherung.
- L-Bewilligung (Kurzaufenthalt): Gültig für Verträge von bis zu einem Jahr — üblich für Projektaufträge oder grenzüberschreitende Pendler (G-Bewilligung), mit begrenzten Verlängerungen, die an die ursprüngliche Vertragslaufzeit gebunden sind.
- C-Bewilligung (Daueraufenthalt): Wird nach zehn Jahren kontinuierlichem Aufenthalt (fünf Jahre für bestimmte EU/EFTA-Staatsangehörige) vergeben, unter der Voraussetzung der Integration — Deutschkenntnisse (A2-Niveau), keine Vorstrafen und Respekt vor Schweizer Gesetzen und Normen.
- Pauschalbesteuerungsabkommen: Die Zürcher Kanton bietet wohlhabenden Personen die Möglichkeit, eine feste jährliche Steuer basierend auf den Lebenshaltungskosten anstelle des weltweiten Einkommens zu verhandeln, wobei ein Mindestaufenthalt von 90 Tagen pro Jahr erforderlich ist und kein Schweizer Beschäftigungsverhältnis besteht.
- Investoren- & Selbstständigenrichtlinien: Kantonale Programme können bedeutenden Investoren — Kapital- oder Immobilieninvestitionen ab CHF 1 Million in Zürcher Projekten — B-Bewilligungen erteilen und selbstständige Unternehmer unterstützen, die innovative oder arbeitsplatzschaffende Unternehmen gründen, vorbehaltlich der Genehmigung des Kantons.
- Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung: Nach Erhalt einer C-Bewilligung und Erfüllung der bundesstaatlichen Aufenthaltsanforderungen — insgesamt zehn Jahre einschließlich drei Jahre in den letzten fünf Jahren — müssen die Antragsteller ihre Integration durch Deutschkenntnisse (B1-Niveau) und bürgerschaftliches Wissen nachweisen, bevor sie über kommunale, kantonale und bundesstaatliche Genehmigungen zur Schweizer Staatsbürgerschaft und zum Pass gelangen, was ihnen volle Mobilität im Schengen-Raum und Stimmrechte einräumt.
Voraussetzungen und Antragsverfahren
Den Zürcher B-Ausweis zu erhalten, erfordert die Einreichung detaillierter Dokumentationen beim Zürcher kantonalen Migrationsamt und der lokalen Gemeinde:
- Gültiger Reisepass & Visum: Kopie des Reisepasses und nationales Einreisevisum (falls erforderlich) für die Schweiz und den Schengen-Raum.
- Nachweis über die Beschäftigung oder Einkommen: Unterzeichneter Schweizer Arbeitsvertrag, der Rolle, Gehalt und Dauer angibt; oder für Nicht-Beschäftigte Bankauszüge, die ausreichende finanzielle Mittel für die Selbstversorgung nachweisen.
- Nachweis über Unterkunft: Mietvertrag oder Eigentumsurkunde in Zürich, die angemessene Wohnverhältnisse für den Antragsteller und die Angehörigen bestätigt.
- Krankenversicherung: Schweiz-anerkannte Deckung (basis KVG/HVG), gültig ab Ankunftsdatum; Nachweis der Einschreibung bei einer anerkannten Versicherungsgesellschaft.
- Strafregisterbescheinigung: Apostillierte Bescheinigung aus dem Herkunftsland, ins Deutsche, Französische oder Englische von einem zertifizierten Übersetzer übersetzt.
- Antragsformular & Gebühren: Ausgefüllter kantonaler Antrag, biometrische Fotos und Zahlungsbeleg der Bearbeitungsgebühren für die Genehmigung.
Die Bearbeitung dauert in der Regel 4–8 Wochen. Nach Genehmigung muss sich der Antragsteller innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bei der lokalen Gemeinde registrieren, um die Schweizer Aufenthaltskarte abzuholen. Bei Verlängerungen müssen aktualisierte Nachweise über die fortdauernde Beschäftigung, finanzielle Stabilität oder Pauschalsteuerzahlungen mindestens drei Monate vor Ablauf der Genehmigung eingereicht werden. Die Berechtigung zur C-Bewilligung ergibt sich nach zehn Jahren ununterbrochenem Aufenthalt (fünf Jahre für berechtigte EU/EFTA-Staatsangehörige), wobei die Antragsteller Nachweise über die Integration — Sprachzertifikate und Referenzen — sechs Monate vor dem endgültigen B-Bewilligungszeitraum einreichen müssen.
Rechtsrahmen und staatliche Richtlinien
Die Aufenthalts- und Staatsbürgerschaftsprogramme in Zürich basieren auf einer Kombination aus bundesstaatlichen und kantonalen Gesetzen:
- Bundesgesetz über Ausländer und Integration (FNIA): Legt die nationalen Regeln für die Zulassung, Genehmigungen, Quoten und Integrationskriterien fest.
- Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Beschäftigung (VZAE): Gibt die Verfahrensnormen für Genehmigungsanträge, Verlängerungen und Beschäftigungserlaubnisse an.
- Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer: Stellt den Rechtsrahmen für Pauschalbesteuerungsabkommen bereit; kantonale Ermessensspielräume bestimmen die Mindestbesteuerungsgrundlage und den Satz.
- Steuergesetz des Kantons Zürich: Legt die lokalen Steuersätze, Verhandlungsverfahren zur Pauschalbesteuerung und Anreizprogramme für Investoren fest, die einzigartig für den Kanton sind.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) überwacht die Bundespolitik und Quoten, während das Zürcher kantonale Migrationsamt und die kommunalen Behörden die Antragsbearbeitung, Integrationsüberprüfungen und die Ausstellung der Aufenthaltskarten übernehmen. Die Teilnahme der Schweiz am Schengen-Abkommen ermöglicht es legalen Einwohnern, visumfrei in 26 europäische Länder zu reisen, und das für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, was Geschäfts- und Urlaubsreisen auf dem gesamten Kontinent erleichtert.
Lebensstil, Infrastruktur und langfristige Vorteile
Die Entscheidung für Zürich als Wohnsitz in der Schweiz eröffnet eine Vielzahl von Vorteilen:
- Finanziell & Beruflich: Zugang zu globalem Banking, Vermögensverwaltung und Fintech-Ökosystemen; Networking mit internationalen Organisationen und Hauptsitzen multinationaler Unternehmen.
- Gesundheitsversorgung & Bildung: Universelle Gesundheitsversorgung und erstklassige Krankenhäuser (Universitätsspital Zürich) sowie renommierte Universitäten (ETH Zürich, Universität Zürich) und internationale Schulen mit IB- und bilingualen Programmen.
- Freizeit & Kultur: Promenaden und Bootstouren am Zürichsee; Wandern auf den Uetliberg; Weltklasse-Museen (Kunsthaus, Landesmuseum); Festivals (Street Parade, Zurich Film Festival) das ganze Jahr über.
- Öffentlicher Verkehr & Mobilität: Dichte Straßenbahn-, Bus- und S-Bahn-Netze sorgen für Abdeckung in der Stadt und den Vororten; die Schweizer Bundesbahnen verbinden Zürich mit Genf (2,5 Std.), Basel (1 Std.), Mailand (3,5 Std.) und München (4 Std.); der Flughafen Zürich bietet Nonstopflüge zu 180 Zielen.
- Immobilien & Steuern: Premium-Seegrundstücke und Immobilien im historischen Viertel bieten zuverlässige Kapitalgewinne; das Pauschalentsteuermodell gewährt wohlhabenden Personen vorhersehbare jährliche Verpflichtungen unter verhandelten Abkommen.
- Sicherheit & Governance: Außergewöhnlich niedrige Kriminalitätsraten; Instrumente der direkten Demokratie ermöglichen es den Einwohnern, kommunale und kantonale Entscheidungen über Referenden und Initiativen zu beeinflussen, was das bürgerschaftliche Engagement und den Zusammenhalt der Gemeinschaft fördert.
Nach zehn Jahren ununterbrochenem Aufenthalt mit einer B-Bewilligung (fünf Jahre für bestimmte EU/EFTA-Staatsangehörige) können Antragsteller eine C-Bewilligung beantragen, die rechtmäßigen unbefristeten Aufenthalt und die Freiheit von Genehmigungsverlängerungen gewährt. Die Schweizer Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erkennt langfristige Integration an und gewährt einen Schweizer Pass, der volle Mobilität im Schengen-Raum, Stimmrechte bei Bundesreferenden und konsularischen Schutz im Ausland vermittelt.
Wie VelesClub International hilft
VelesClub International bietet maßgeschneiderte End-to-End-Dienstleistungen für Kunden, die Aufenthalt und Staatsbürgerschaft in Zürich anstreben:
- Strategische Berechtigungseinschätzung: Umfassende Analyse von Arbeitsverträgen, Investitionsportfolios und Familienbedürfnissen, um die optimale Genehmigungskategorie — B, L, C oder Pauschalbesteuerung — zu empfehlen.
- Antragskoordination: Wir übernehmen die Dokumentensammlung — Verträge, Vermögensnachweise, Strafregister, Versicherungszertifikate — kümmern uns um beglaubigte Übersetzungen und reichen die Anträge über SEM und die Zürcher Kantonalen Portale ein.
- Steuerverhandlung & Beratung: Kontaktaufnahme mit den Zürcher Steuerbehörden, um Pauschalabkommen zu strukturieren und abzuschließen, um vorteilhafte fixe jährliche Verpflichtungen und die Einhaltung der kantonalen Vorschriften sicherzustellen.
- Integrations- & Umzugshilfe: Unterstützung bei der lokalen Registrierung, Suche nach Wohnraum in erstklassigen Zürcher Stadtteilen, Anmeldung zu Sprachkursen (Deutsch), Schulplatzvergabe und Gemeindevernetzung.
- Verlängerungs- & Einbürgerungsberatung: Proaktive Überwachung der Genehmigungsabläufe, Vorbereitung von Verlängerungsdossiers und schrittweise Unterstützung durch kommunale, kantonale und bundesstaatliche Einbürgerungsprozesse.
- Kontinuierliche Compliance: Laufende Informationen über gesetzliche Änderungen — Einwanderung, Steuern, Gesundheit — und individuelle Beratung, um einen ununterbrochenen Aufenthalt und eine optimierte Finanzplanung zu gewährleisten.
Mit fundierter Schweizer Expertise, strategischen Beziehungen zu kantonalen Behörden und einer nachweislichen Erfolgsbilanz in der Genehmigung von Anträgen sorgt VelesClub International für eine nahtlose, effiziente und vollständig personalisierte Reise zur Sicherung von Aufenthaltsgenehmigungen und zur Verfolgung von Staatsbürgerschaftswegen in Zürich — und befähigt die Kunden, in einer der führenden wirtschaftlichen und kulturellen Hauptstädte Europas zu gedeihen.