Wie Sie 2025 eine Aufenthaltsgenehmigung in Marokko erhalten — Carte de Séjour
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26.9.2025

Wie man 2025 in Marokko eine Aufenthaltserlaubnis erhält — Carte de Séjour
Sie möchten sich 2025 länger als 90 Tage in Marokko aufhalten? Dann müssen Sie die carte de séjour beantragen, die marokkanische Aufenthaltskarte. Die meisten Ausländer reisen mit einem Langzeitvisum (Typ D) ein und stellen den Antrag bei der zuständigen Polizei/Präfektur innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft. Dieser Leitfaden erklärt die Wege (Arbeit, Familie, Studium, Besucher/Ruhestand), Voraussetzungen, erforderlichen Unterlagen, Kosten, Verlängerungen und die typischen Fehler, die zu Verzögerungen führen.
Kurzantwort (2025)
Voraussetzungen: Langzeitvisum (Typ D) + Zweck (Arbeit, Familie, Studium, Rentner/Besucher). Frist: Antrag auf die carte de séjour innerhalb von 90 Tagen nach Ankunft. Gültigkeit: meist zunächst 1 Jahr, danach 2–3 Jahre, bis zu 10 Jahre möglich. Unterlagen: Reisepass, Fotos, Visum, Mietvertrag/Eigentum, Einkommensnachweis, polizeiliches Führungszeugnis, Versicherung. Verlängerungen: Kontinuierlicher Aufenthalt ist Voraussetzung für langfristigen Aufenthalt und ggf. Einbürgerung (in der Regel 5+ Jahre).
Wege im Überblick (auf einen Blick)
Weg (2025) | Für wen | Erstgültigkeit | Verlängerungen | Arbeitsrechte | Weg zum Langzeitaufenthalt |
---|---|---|---|---|---|
Arbeit | Beschäftigte mit Arbeitgebersponsoring + Arbeitserlaubnis | 1 Jahr | Verlängerbar; bis zu 10 Jahren | Ja, an Arbeitgeber/Rolle gebunden | Zählt für Langzeitaufenthalt und Einbürgerung |
Familie | Ehepartner/Kinder marokkanischer Staatsbürger oder Einwohner | 1 Jahr | Verlängerbar; längere Gültigkeit möglich | Ehepartner können in der Regel arbeiten; Kinder besuchen Schulen | Zählt für Langzeitaufenthalt und Einbürgerung |
Studium | In einer marokkanischen Hochschule/einer Institution eingeschriebene Personen | 1 Jahr | Jährliche Verlängerungen, abhängig vom Studium | Keine uneingeschränkten Arbeitsrechte; eingeschränkte Genehmigungen möglich | Zählt, wenn nach dem Abschluss auf einen anderen Status gewechselt wird |
Besucher/Ruhestand | Finanziell unabhängige Personen, Rentner mit gesichertem Einkommen | 1 Jahr | Verlängerbar; kann auf 5–10 Jahre ausgeweitet werden | Keine Arbeitsrechte vor Ort | Zählt für den langfristigen Aufenthalt |
Prüfliste für die Voraussetzungen (2025)
- Einreise mit einem Langzeitvisum (Typ D), das zu Ihrem Zweck passt (Arbeit, Studium, Familie, Besucher).
- Antrag auf die carte de séjour innerhalb von 90 Tagen nach der Ankunft stellen.
- Gültiger Reisepass (6–12 Monate Puffer) und saubere Einreisehistorie.
- Nachweis einer Unterkunft in Marokko (Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder Gastgeber‑Erklärung).
- Nachweis von Mitteln/Einkommen (Gehalt, Rente, Ersparnisse, Unterstützung durch Sponsor).
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland; manchmal ist ein marokkanischer Auszug erforderlich.
- Krankenversicherung, die Marokko abdeckt.
Schritt‑für‑Schritt (mit Zeitrahmen)
- Langzeitvisum (Typ D) beantragen. Vor der Einreise beim marokkanischen Konsulat beantragen; rechen Sie mit 2–4 Wochen Bearbeitungszeit.
- Einreise nach Marokko. Bewahren Sie Einreisestempel und Bordkarten auf; die 90‑Tage‑Frist beginnt mit der Einreise.
- Unterlagen zusammenstellen. Reisepass, D‑Visum, Mietvertrag/Eigentum, Fotos, Einkommensnachweise, Führungszeugnis, Versicherung und weg‑spezifische Unterlagen.
- Bei der örtlichen Polizei/Präfektur beantragen. Dossier und Antragsformular innerhalb von 90 Tagen einreichen. Buchen Sie Termine frühzeitig; in größeren Städten gibt es Wartezeiten.
- Carte de séjour erhalten. Erstkarten sind meist 1 Jahr gültig; während der Bearbeitung erhalten Sie eine Quittung/Bestätigung.
- Jährlich verlängern. Nach mehreren Verlängerungen kann die Gültigkeit auf 2, 3, 5 oder bis zu 10 Jahre steigen.
Unterlagen (Basis & Ergänzungen)
- Basis: Reisepass + Kopien, Langzeitvisum D, Antragsformular, Fotos.
- Wohnen: Mietvertrag, Eigentumsurkunde oder Gastgeber‑Erklärung.
- Mittel/Einkommen: Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Rentenbescheinigungen oder Bankguthaben.
- Arbeitsweg: Arbeitserlaubnis (ANAPEC‑Zulassung), Schreiben des Arbeitgebers.
- Studium: Immatrikulationsbescheinigung der marokkanischen Einrichtung.
- Familie: Heirats‑/Geburtsurkunden, Ausweis/Aufenthaltsnachweis des Partners.
- Besucher: Nachweise über Rente/Ersparnisse, Versicherung.
- Ergänzungen: Führungszeugnis, ärztliche Bescheinigungen bei Bedarf, Übersetzungen/Apostillen.
Kosten & Zeitrahmen (indikativ)
Visagebühren: Langzeitvisum D ≈ €100–150. Aufenthaltskartengebühren: einige hundert Dirham pro Jahr, je nach Kategorie. Übersetzungen/Apostillen: zusätzliche Kosten einplanen. Zeitplan: Visavorabgenehmigung (2–4 Wochen), Antrag auf Aufenthalt (innerhalb 90 Tagen), Ausstellung der Karte (4–8 Wochen). Verlängerungen werden meist in wenigen Wochen bearbeitet; planen Sie Puffer ein.
Was sich 2025 geändert hat
- Digitalisierung: schrittweise Umstellung auf Online‑Termine und einige E‑Prozesse in großen Städten, aber persönliche Einreichung weiterhin erforderlich.
- Strengere Fristen: Behörden setzen die 90‑Tage‑Frist strenger durch; verspätete Anträge riskieren Bußgelder oder Ablehnungen.
- Prüfung der finanziellen Mittel: Bei Besucher‑/Rentnerkategorien werden Banknachweise genauer geprüft; Bareinzahlungen werden häufig abgelehnt.
Häufige Fehler vermeiden
- Mit einem Touristenvisum einreisen und überziehen statt ein Langzeitvisum D zu beantragen.
- Die 90‑Tage‑Frist für den Antrag auf die carte de séjour verpassen.
- Schwacher Wohnungsnachweis — informelle Mietverhältnisse ohne notarielle Bestätigung können abgelehnt werden.
- Unzureichende Mittel oder widersprüchliche Kontoauszüge.
- Versäumnis, ein Führungszeugnis vorzulegen oder zivile Dokumente zu übersetzen/beglaubigen.
Expertenmeinung
„Starke marokkanische Aufenthaltsanträge 2025 basieren auf dem D‑Visum‑Eintritt, einer lückenlosen Dokumentenkette und der Einhaltung der 90‑Tage‑Frist. Die meisten Ablehnungen resultieren aus verspäteter Antragstellung oder mangelnden Wohn‑/Finanznachweisen.“ — VelesClub Int. Immigration Team
FAQ
Brauche ich ein Visum, um einen Aufenthalt zu beantragen?
Ja. Die meisten Ausländer benötigen ein Langzeitvisum D, bevor sie die carte de séjour beantragen können.
Wo beantrage ich die Aufenthaltskarte?
Bei der örtlichen Polizei/Präfektur (Bureau des Étrangers) in der Nähe Ihres Wohnsitzes in Marokko.
Wie lange ist die erste carte de séjour gültig?
In der Regel 1 Jahr. Verlängerungen können die Gültigkeit auf 2, 3, 5 oder 10 Jahre erweitern.
Was passiert, wenn ich die 90‑Tage‑Frist verpasse?
Verspätete Anträge können Bußgelder, Ablehnung oder Probleme bei der Verlängerung nach sich ziehen. Stellen Sie den Antrag innerhalb von 90 Tagen nach Einreise.
Gewährt der Kauf einer Immobilie automatisch Aufenthaltsrecht?
Nein. Immobilienbesitz kann den Wohnnachweis und die Bindung stärken, doch der reguläre Aufenthaltsprozess muss weiterhin durchlaufen werden.
Nächste Schritte
Planen Sie einen Umzug nach Marokko im Jahr 2025? Nutzen Sie praktische Checklisten auf unserer Plattform und das spezielle Residency & Citizenship‑Hub, um Ihre prüffähigen Antragsunterlagen zu erstellen, Verlängerungen zu verfolgen und typische Fehler zu vermeiden.
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