Wie man 2025 eine Aufenthaltserlaubnis für Belgien erhält — Genehmigungen, Karten & Verlängerungen
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19.9.2025

Wie man 2025 eine Aufenthaltserlaubnis für Belgien erhält — Genehmigungen, Karten & Verlängerungen
Ein Aufenthalt in Belgien 2025 ist für Nicht-Staatsangehörige erforderlich, die im Land arbeiten, studieren oder zu Familienangehörigen ziehen möchten. Das Verfahren kombiniert bundesrechtliche Vorgaben der Ausländerbehörde mit der lokalen Verwaltung über die Gemeinderegistrierung. Dieser Leitfaden erklärt Aufenthaltstitel, Aufenthaltskarten, die Antragsschritte und die Änderungen für 2025.
Wichtige Begriffe
- Ausländerbehörde (Dienst Vreemdelingenzaken / Office des Étrangers) — die Bundesbehörde, die für Aufenthaltsanträge zuständig ist.
- Gemeinderegistrierung — lokale Anmeldung im Rathaus, erforderlich zur Rechtsbestätigung des Aufenthalts.
- Aufenthaltskarte A — befristete Aufenthaltskarte, meist 1 Jahr gültig.
- Aufenthaltskarte B — unbefristete Aufenthaltskarte nach 5 Jahren legalen Aufenthalts.
- Aufenthaltskarte C — EU‑Langzeitaufenthaltskarte, gültig für 5 Jahre.
- EU Blue Card — spezielle Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte.
Arten von Aufenthaltstiteln in Belgien
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Aufenthaltskategorien in Belgien:
| Art des Aufenthaltstitels | Zulassungsvoraussetzungen | Dauer | Bedingungen für Verlängerung |
|---|---|---|---|
| Arbeitserlaubnis + Aufenthaltskarte A | Arbeitsvertrag mit einem belgischen Arbeitgeber | 1 Jahr | Verlängerbar bei weiterem gültigen Arbeitsverhältnis |
| Familienzusammenführung | Ehepartner oder Kinder von Einwohnern oder Staatsangehörigen | 1 Jahr | Nachweis des fortgesetzten familiären Lebens |
| Studentenaufenthalt | Einschreibung an einer belgischen Hochschule | 1 Jahr | Verlängerbar mit Studiennachweis |
| Aufenthaltskarte B | 5 Jahre ununterbrochener legaler Aufenthalt | Unbefristet | Keine Verlängerung erforderlich, aber Wohnsitz in Belgien beibehalten |
| Aufenthaltskarte C (EU Langzeit) | 5 Jahre legaler Aufenthalt + Integrationsanforderungen | 5 Jahre | Alle 5 Jahre verlängerbar |
| EU Blue Card | Hochqualifizierte Nicht-EU-Fachkräfte mit hohem Gehalt | 1–3 Jahre | Verlängerbar bei Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses |
Schritt-für-Schritt Ablauf 2025
- Klären Sie die passende Kategorie des Aufenthaltstitels (Arbeit, Familie, Studium oder Langzeit).
- Sichern Sie sich vor der Einreise gegebenenfalls das erforderliche Visum (Visum D).
- Melden Sie sich innerhalb von 8 Tagen nach Ankunft bei der zuständigen Gemeinde an.
- Reichen Sie die Unterlagen bei der Gemeinde und der Ausländerbehörde ein.
- Die Polizei führt eine Überprüfung der Wohnadresse durch.
- Holen Sie Ihre Aufenthaltskarte ab, sobald der Antrag genehmigt ist.
Checkliste der Unterlagen
- Gültiger Reisepass und Visum (falls erforderlich)
- Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung oder Nachweis der familiären Beziehung
- Nachweis über Unterkunft in Belgien
- Krankenversicherungsschutz
- Bankauszüge oder Nachweis finanzieller Mittel
- Geburts- und Heiratsurkunden (falls zutreffend)
- Polizeiliches Führungszeugnis aus dem Herkunftsland (für Langzeitaufenthalte)
Kosten und Fristen
Die Verwaltungsgebühren für Aufenthaltstitel liegen je nach Kategorie zwischen €150 und €400. Die Bearbeitungszeit für Erstanträge beträgt in der Regel 6–12 Wochen. Verlängerungen dauern normalerweise 2–6 Wochen, sobald alle Unterlagen vollständig sind. Bei EU Blue Cards gelten höhere Einkommensanforderungen und längere Prüfzeiten.
Verlängerungen und langfristige Optionen
Die Aufenthaltskarte A muss jährlich verlängert werden, während Karte B nach 5 Jahren legalen Aufenthalts dauerhaft ist. Die Aufenthaltskarte C gewährt einen EU‑Langzeitaufenthalt und ist 5 Jahre gültig; sie lässt sich unbegrenzt verlängern. Verlängerungsanträge sollten 45 Tage vor Ablauf eingereicht werden, um lückenlosen rechtlichen Status zu vermeiden.
Änderungen in 2025
- Ein landesweit eingeführtes digitales System für die Gemeinderegistrierung.
- Höhere Einkommensanforderungen für Sponsors bei der Familienzusammenführung.
- Pflicht zu Integrationskursen wurde auf mehr Gemeinden ausgeweitet.
- Biometrische Daten werden für alle Verlängerungen, nicht nur für Erstgesuche, verlangt.
Häufige Fehler vermeiden
- Die Anmeldung bei der Gemeinde nicht innerhalb von 8 Tagen vornehmen.
- Unvollständige finanzielle Nachweise bei der Familienzusammenführung einreichen.
- Fristen für Verlängerungen versäumen, was zum Verlust des Aufenthaltsstatus führen kann.
- Die unbefristete Karte B mit der EU‑Langzeitkarte C verwechseln.
FAQ zum Aufenthalt in Belgien
- Wie lange dauert die Ausstellung einer Aufenthaltskarte? In der Regel 6–12 Wochen bei Erstanträgen.
- Kann ich meine Familie mitbringen? Ja, Ehepartner und Kinder können im Rahmen der Familienzusammenführung einen Antrag stellen.
- Worin besteht der Unterschied zwischen Karte B und C? Karte B ist der permanente Aufenthalt, Karte C ist der EU‑Langzeitaufenthalt und 5 Jahre gültig.
- Ist eine Krankenversicherung verpflichtend? Ja, alle Bewohner müssen in Belgien krankenversichert sein.
- Führt der Aufenthalt zur belgischen Staatsbürgerschaft? Ja, nach 5 oder 10 Jahren, abhängig von Integration und weiteren Voraussetzungen.
Fachmeinung
„Das belgische Aufenthaltsrecht 2025 kombiniert bundesrechtliche Regeln mit Gemeindekontrollen. Erfolg hängt von rechtzeitiger Anmeldung, vollständigen Unterlagen und Nachweisen zur Integration ab.“ — VelesClub Int. Immigration Team
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